Das neue Verwalter-Portal von eddi24

Ersparen Sie sich als Abrechnungs-Firma den Ausdruck von Kosten-Listen, die Sie Ihrem Verwalter per Post oder E-Mail zusenden müssen. Ihr Verwalter benötigt lediglich eine PIN für den Zugang.

Geben Sie als Verwalter Ihrer Liegenschaft die Kosten aus den vorliegenden Rechnungen ein und pflegen alle Mieterwechsel während des laufenden Abrechnungsjahres im Verwalter-Portal ein.

Eingabe von Kosten und Mieterwechsel in kürzester Zeit erledigt

Eingabe der Beträge aus allen anfallenden Rechnungen der Betriebskosten.
Zeitnahe Pflege des Mieterwechsels, wenn er stattfindet.
Abrechner kann die eingegeben Daten direkt für die Abrechnung verwenden.
Auf allen Geräten verfügbar (iOS, Android, Desktop).

Eingabe aller Kostenpositionen und Mieterwechsel der Liegenschaft.

Geben Sie die Beträge mit Datum direkt ein, wenn Sie die Rechnung erhalten. Da das Verwalter-Portal auf allen Smartphones zur Verfügung steht, ist dies in wenigen Schritten erledigt.

Hinweis: Selbstverständlich stehen alle Funktionen aus dem Verwalter-Portal auch für den Abrechner zur Verfügung.

Energiekosten

Hier tragen Sie die Angaben aus den Rechnungen Ihrer Brennstoffkäufe ein, wie Rechnungsdatum, eingekaufte Menge und Betrag.

Wenn Sie mit Gas oder Fernwärme über einen Hausanschluss heizen, ist unter dem Begriff Brennstoffkauf die Rechnung Ihres Lieferanten zu verstehen.

Sollten Sie mit Öl heizen und keine Öllieferung im Abrechnungszeitraum erhalten haben, so geben Sie keinen Brennstoffkauf ein. Der Heizölverbrauch ergibt sich dann lediglich aus der Differenz von Anfangs- und Endbestand. Diese beiden Angaben sind jedoch immer notwendig.

Sie können jeden Brennstoffkauf einzeln erfassen oder alle Brennstoffkäufe kumuliert eingeben. Bitte tragen Sie in jedem Fall die tatsächlich bezogene Brennstoffmenge korrekt ein, da sonst bei einer formelbasierten Berechnung des Brennstoffbedarfs für die Warmwasseraufbereitung Fehler auftreten.

Bitte achten Sie bei der Eingabe des Brennstoffkaufs unbedingt darauf, dass Sie nur die Mengen und Kosten in Ansatz bringen, die im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbraucht wurden. Wenn Sie Gas oder Fernwärme über einen Hausanschluss beziehen und der Abrechnungszeitraum nicht mit dem Lieferzeitraum übereinstimmt, so ist die tatsächlich verbrauchte Menge mittels Gradtagen abzugrenzen. Dafür müssen Sie in der Regel zwei Lieferantenrechnungen heranziehen.

Mögliche Ansicht bei Energie-Versorgung Tank

Heizungsnebenkosten

Hierzu zählen die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage, die neben den Brennstoffkosten anfallen. Die Heizkostenverordnung legt genau fest, welche Kosten als Heizungsnebenkosten umlagefähig sind. Vereinfacht gesagt sind dies alle Kosten, die periodisch beim Betrieb der Heizungsanlage entstehen, nicht aber Reparaturkosten oder Kosten für Ersatzteile.

Typische Heizungsnebenkosten sind Kosten für Betriebsstrom, Wartung und Pflege der Heizungsanlage, Schornsteinfeger, Messgerätemiete und Erstellung der Abrechnung und Verbrauchsanalyse.

Eine vollständige Auflistung aller umlegbaren Heizungsnebenkosten finden Sie in § 7 Absatz 2 HeizkostenV. Die dort aufgeführten Heizungsnebenkosten können Sie - sofern entstanden - auf Ihre Mieter umlegen, ohne dass es einer gesonderten mietvertraglichen Regelung bedarf.

Reine Nebenkosten (Hausnebenkosten)

Hierzu zählen alle Kosten, die zusätzlich zu den Heizkosten und der Kaltmiete umgelegt werden sollen. Typische Hausnebenkostenarten sind Grundsteuer, Müll, Versicherungen sowie Kalt- und Abwasser (Kanal).

Anders als bei den Brennstoff- und Heizungsnebenkosten gehört zu jeder Hausnebenkostenart ein Umlageschlüssel, der bestimmt, auf welche Weise die zugehörigen Kosten zu verteilen sind. Häufig erfolgt die Aufteilung nach Nutzfläche (NHN) oder Personen (PNZ). Es ist jedoch auch eine Umlage nach der Anzahl Nutzer (AN), Wohnungen (WNZ) oder Eigentumsanteilen (EA), nach Stückzahlen (STK) oder Verbrauch (VKW) möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der Hausnebenkosten auf einer anderen Rechtsgrundlage erfolgt, als die Abrechnung der Heizkosten. Der Heizkostenabrechnung liegt die Heizkostenverordnung zu Grunde, die Vorrang vor einer mietvertraglichen Regelung hat. (Einzige Ausnahme ist das Zweifamilienhaus, bei dem eine Wohnung der Vermieter selbst bewohnt.) Die Kostenarten, die Sie als Hausnebenkosten zusätzlich zu den Heizkosten und der Kaltmiete umlegen möchten, müssen explizit mit ihrem jeweiligen Umlageschlüssel vereinbart sein - am besten direkt im Mietvertrag. Andernfalls können sich Ihre Mieter auf den Standpunkt stellen, die Kosten wären bereits mit der Kaltmiete abgedeckt. Die Rechtsprechung erkennt jedoch vielfach auch Gewohnheitsrechte, die sich aus bisher akzeptierten Kostenarten ableiten, als berechtigten Zahlungsanspruch des Vermieters an.

Zugang zum Verwalter-Portal

Hinweis: Für den Zugang zum Verwalterportal ist eine 8-stellige Ziffernfolge notwendig.

Diese wird Verwalter-PIN genannt.

1

Melden Sie sich in der aktuellen Web-Anwendung mit Ihrem Loginnamen an

Zum eddi24-Portal

Verwenden Sie die von Ihnen bereits bekannten Anmeldedaten als Abrechner.

2

Wählen Sie die entsprechende Liegenschaft aus.

Wechseln Sie zu dem Menü Haus und wählen den Reiter Grunddaten:

Wenn Sie Ihrem Verwalter Zugang zu dieser Liegenschaft ermöglichen wollen, setzen Sie das Auswahlfeld "Portal-Zugang für Verwalter" und speichern.

Kopieren Sie die PIN mit dem Button "Kopieren" in ein Dokument oder eine E-Mail und informieren Sie Ihren Verwalter.

Zusätzlich können Sie selbst die Sicht auf das Verwalter-Portal durch Auswahl des Links testen.

Hinweis: mit dem Auswahlfeld "Portal-Zugang für Verwalter" können Sie den Zugang für den Verwalter gezielt ein- und ausschalten.

Als Verwalter

A

Öffnen Sie in einem Browser https://portal.eddi24.de ein und geben die Verwalter PIN ein:

ODER

B

Öffnen Sie in einem Browser und geben die Adresse mit PIN direkt ein:

https://portal.eddi24.de/XXXXXXXX  (dabei ist XXXXXXX = Verwalter-PIN

Speichern Sie diese Adresse dann als Lesezeichen.

Korbacher Str. 173
34123 Kassel

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