Warum braucht man eine Heizkostenabrechnung?

linie

Warum braucht man eine Heizkostenabrechnung?

Energieeinsparen volkswirtschaftlich notwendig - auch der Umwelt zuliebe

Zwar hat sich für den Energieverbraucher die Versorgungssituation in den letzten Jahren entspannt. Wegen der hohen Abhängigkeit von Importen, der weltweit steigenden Nachfrage nach Energie sowie der Begrenztheit der Vorräte bestehen dagegen die Versorgungsrisiken unverändert fort. Staat, Unternehmen und private Haushalte sind deshalb gut beraten, in ihren Anstrengungen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung nicht nachzulassen. Außerdem gewinnt inzwischen mehr und mehr die Erkenntnis an Bedeutung, dass rationelle Energieverwendung auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Schonung der Ressourcen leistet. Die drohende Gefährdung des globalen Klimas durch steigende Kohlendioxyd- Konzentration in der Atmosphäre - "Treibhauseffekt" - gibt der Energieeinsparung zusätzliche Impulse. Eine Heizkostenabrechnung gemäß Heizkostenverordnung ist unserem volkswirtschaftlichen Gesamtziel sehr dienlich.

Bedeutung der verbrauchsorientierten Heizkostenabrechnung für die Energieeinsparung

Über 90% der in den Haushalten verbrauchten Energie entfällt auf die Raumwärme und die Warmwasserbereitung. Dies ist fast ein Viertel unseres Endenergieverbrauchs. Es geht also nicht nur beim einzelnen Haushalt um Energie- und Kostenersparnis, sondern auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht um die Nutzung eines erheblichen Energieeinsparpotentials. Nach Untersuchungen, die Fachleute aus der Praxis bestätigen, führt die verbrauchsorientierte Heizkosten- und Warmwasserkostenverteilung in der Regel zu Energieminderverbräuchen von etwa 15%. Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung liefert somit einen nachhaltigen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz.

Anreiz zum Energiesparen

Energiepolitisches Ziel der Heizkostenverordnung ist es, Mietern und Wohnungseigentümern einen größeren Anreiz zu geben, sparsam mit Heizwärme und Warmwasser umzugehen, als dies bei der früheren reinen Pauschalabrechnung der Fall war. Wer fühlt sich schon zum Energieeinsparen veranlasst, wenn er - wie bei einer pauschalen Heizkostenverteilung nach qm Wohnfläche - für den Verbrauch des weniger energiebewussten Nachbarn mitbezahlen muss ?

In der Regel gilt: je mehr sich die Heizkostenabrechnung am individuellen Verbrauch orientiert, um so stärker ist der Anreiz zu sparsamer und rationeller Energieverwendung.
Dennoch ist eine Kostenverteilung zu 100% nach dem individuellen Verbrauch zwar zulässig - soweit dies vereinbart wird -, nicht aber vorgeschrieben. Die Verordnung lässt dem Gebäudeeigentümer vielmehr durch die Wahl des Verteilungsschlüssels - im Rahmen einer Bandbreite - bewusst hinreichenden Spielraum, auch individuellen Besonderheiten (wie Bausubstanz, unterschiedliche Nutzung oder größere Lageunterschiede) angemessen Rechnung zu tragen.

Das Ziel, einen wirksamen Anreiz zum Energieeinsparen zu geben, kann - wie die Erfahrungen zeigen - schon erreicht werden, wenn die Heizkosten zu mindestens 50% nach dem individuellen Verbrauch verteilt werden. Um Energieeinsparen wirksam anzureizen, ist es jedoch nicht erforderlich und deshalb auch nicht vorgeschrieben, dass die Verbrauchsanteile ausschließlich mit physikalisch exakten Messgeräten ermittelt werden.
Die zu verteilenden Gesamtkosten werden ohnehin meist bis zur Hälfte nach einem eher pauschalen Maßstab (z.B. nach der Wohnfläche) verteilt. Die Verordnung lässt daher auch die Verwendung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip weiterhin bedingt zu; dabei spielen auch Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit eine Rolle.

Die verbrauchsorientierte Heizkostenabrechnung führt schließlich bei richtiger Handhabung in aller Regel auch zu einer gerechteren Abrechnung. Sie trägt auf diese Weise dazu bei, Unstimmigkeiten zwischen Vermietern und Mietern zu vermeiden.
Inzwischen wird kaum noch bestritten - und die bisherigen Einsparerfolge bestätigen es -, dass die Verordnung ihre Ziele erreicht hat. Anfangs- bzw. Umstellungsschwierigkeiten sind mittlerweile weitgehend überwunden und die weitaus überwiegende Mehrzahl der Beteiligten nimmt heute die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nicht nur hin, sondern fordert sie als Regelabrechnung.

eddi24 hat es sich zum Ziel gesetzt, die durchgängig positiven Aspekte der Verordnung zu fördern. Durch Bereitstellung modernster Informationstechnologie ermöglicht eddi24 die Erstellung einer leicht nachvollziehbaren und rechtssicheren Heizkostenabrechnung zu konkurrenzlos geringen Kosten.

 

Alle Aktikel anzeigen

Korbacher Str. 173
34123 Kassel

Google Maps

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel: +49 561 701 649 70
Fax: +49 561 701 649 78

Facebook eddi24 /> LinkedIn eddi24 /> Youtube eddi24
© 2004 - 2024 eddi24. Alle Rechte vorbehalten